810. Das heitere Hochgericht

Zwischen Ochsenfurt a.M. und Kitzingen lag die Herrschaft Brauneck, die umfaßte das heutige Marktsteft und fünf Maindörfer und kam im Jahr 1448 an das burggräfliche Haus. Da wurde nicht nur in Marktsteft, sondern auch in den Dörfern alljährlich dreimal Hochgericht gehalten, und zwar im Februar, im Mai und im Herbst, etwa zur Weinlesezeit; das war etwas anders eingerichtet als die heutigen Schwurgerichte. Die Beisitzer sotanen Hochgerichts waren Beamte, Frauenzimmer, Jäger und Spielleute, und die Jäger brachten ihre Hunde auch mit, denn ein wackerer Weidmann hält auf den Spruch: Wo mein Hund nicht hin darf, da will ich auch nicht sein. – Da wurde eine große offene Mahlzeit gehalten, selbige war das Hochgericht; es wurde eine weite Kufe voll Wein auf die Gasse gestellt und ein Schöpfstutz oder Kelle hineingelegt, da konnte jeder kommen und schöpfen, wer da wollte, und trinken, so viel er wollte. Die Atzung, so nannte man die Kosten, die bei sotanem Hochgericht aufliefen, trug die Würzburger Dompropstei, die hatte einen großen Säckel. Das hat gewährt gerade zweihundert Jahre minder zwei, und hernach sind zwei andere Jahrhunderte gekommen, in denen hat die Hungerleiderei [531] und die Töpfeguckerei und die Sparsucht überhandgenommen, und die Staatsweisheit ist bis zu den Bäuerlein gedrungen, und wird gespart dem Teufel ein Ohr ab von Ministern und Volksvertretern, kommt aber keiner Seele zugute und läuft immer nur auf den Spruch hinaus:


Wir wollen alle Tage sparen, Und brauchen alle Tage mehr.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2011). Bechstein, Ludwig. Sagen. Deutsches Sagenbuch. 810. Das heitere Hochgericht. 810. Das heitere Hochgericht. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-22A2-9