345. Falscher Eid. 1

Ein Bauer von Wünschmichelbach, welcher ein an seinen Hof gränzendes Feld als Eigenthum ansprach, sollte sein Recht durch einen Eid erweisen. Um sein Gewissen zu beschwichtigen, legte er in seinen Hut einen Eßlöffel und in seine Schuhe Erde von seinem Hofgut, dann trat er auf das streitige Feld und that vor dem versammelten Gerichte den Schwur: »So wahr ich den Schöpfer über mir habe, so gewiß stehe ich auf meinem [312] Grund und Boden!« Kaum hatte er dies gesprochen, so versank er; der Hut mit dem Löffel und die Schuhe mit der Erde blieben aber oben. Da die Falschheit des Eides nun offenbar war, wurde das Feld seinem bisherigen Besitzer zuerkannt. Auf dem Platze, wo der Bauer versunken, sind bis heute drei Löcher geblieben, welche nichts in sich wachsen oder liegen lassen. Die Stelle heißt von der Begebenheit »zum falschen Eid«, und es ist nachts daselbst nicht geheuer.

Fußnoten

1 Sehr mangelhaft steht diese Sage in Grimms deutschen Sagen, 1 Thl. Nro. 100.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2011). Baader, Bernhard. Sagen. Volkssagen aus dem Lande Baden und den angrenzenden Gegenden. 345. Falscher Eid. 345. Falscher Eid. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-1B82-8