144. Geisterlärm verhindert Waldfrevel.

In einer Winternacht, um 1 Uhr, ging ein Mann von Schlossau in den fürstlichen Wald des Rothenbergs, um sich einen Stamm zu Fackeln zu holen. Eben setzte er die Axt an eine junge Buche, als plötzlich um ihn her solch fürchterliches Jagdgetöse ausbrach, daß er erschrocken inne hielt und umher schaute. Nichts war zu erblicken, und allmählig entfernte sich der Lärm und verhallte. Nun wollte der Mann wieder den Baum fällen; allein abermals ward er durch das um ihn entstehende Jagdgetöse daran verhindert. Auf gleiche Weise ging es zum dritten Male. Da merkte er endlich, daß er den Frevel unterlassen solle, und trat ungesäumt den Heimweg an.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2011). Baader, Bernhard. Sagen. Neugesammelte Volkssagen aus dem Lande Baden. 144. Geisterlärm verhindert Waldfrevel. 144. Geisterlärm verhindert Waldfrevel. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-181E-8