Es müßt einer frü auffstehn / der iederman köndterecht thůn.
Die größt reichthumb ist / kein gelt begern.
Förcht den der armůt förcht.

Der geltgeitzig armůt für das gröste übel hat / den fleuhe / er wirt nicht nach der liebe mit dir handlen /der nicht gern arm / nach gelt greifft.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Egenolff, Christian. Es müßt einer frü auffstehn - der iederman köndterecht thun. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4jccz.0