569.

Die Glücksruthe muß von einer Haselnußstaude genommen, und sie muß in einem Jahr zwei Zweige, eine Gabel, zu gleicher Zeit und gleicher Größe getrieben haben; muß dem Priester während der hl. Messe unter dem Corporale [338] liegen, unbemerkt, und so geweiht werden. Alle Schätze kann man mit einer solchen Ruthe finden1.

Wurmlingen. Tuttlingen.

Fußnoten

1 Panzer II. 296.

CC-BY-3.0


Rechteinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 67. 569. [Die Glücksruthe muß von einer Haselnußstaude]. 569. [Die Glücksruthe muß von einer Haselnußstaude]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4jb3k.0