569.

Die Glücksruthe muß von einer Haselnußstaude genommen, und sie muß in einem Jahr zwei Zweige, eine Gabel, zu gleicher Zeit und gleicher Größe getrieben haben; muß dem Priester während der hl. Messe unter dem Corporale [338] liegen, unbemerkt, und so geweiht werden. Alle Schätze kann man mit einer solchen Ruthe finden1.

Wurmlingen. Tuttlingen.

Fußnoten

1 Panzer II. 296.


Lizenz
CC-BY-4.0
Link zur Lizenz

Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Birlinger, Anton. 569. [Die Glücksruthe muß von einer Haselnußstaude]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4j9xf.0