Eine wichtige Aufgabe der Vereinigungen von Eltern behinderter Kinder, Experten und Förderern, war die Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Denn bislang war Behinderung in der Bundesrepublik mit Kriegsbeschädigung in Verbindung gebracht worden. Um auf die Probleme behinderter Kinder aufmerksam zu machen und die eigene Aufgabe zu charakterisieren, wählte die 1958 gegründete Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind ihr Signet: Vor einem vertikal zweigeteilten Hintergrund – links schwarz, rechts weiß – ist der Rücken eines Mädchens zu sehen, die – nach rechts gewandt – von einer Hand am Rücken geführt oder geleitet wird. Bildlich dargestellt ist hier die selbstgesetzte Aufgabe der Lebenshilfe in der elterlichen Fürsorge für das hilfebedürftige Kind durch die schützende und leitende Hand. Evoziert wird hier aber auch die Begleitung des ‘geistig Behinderten’ gewissermaßen ‘vom Dunkel ins Licht’, also in eine bessere Zukunft, deren Konturen die Arbeit der Lebenshilfe aufzuzeigen gedachte.
- Rechtsinhaber*in
- Jan Stoll
- Zitationsvorschlag für dieses Objekt
- TextGrid Repository (2018). Quellensammlung zur Geschichte von Menschen mit Behinderungen. Interessenorganisationen. E6 - Kommentar. Geschichte-MMB. Jan Stoll. https://hdl.handle.net/21.11113/0000-000B-D1EF-C