[70] 82.

Im Allgäu ist es Sitte, daß am Fastnachtstanz ein Kamerad für den andern das Mädchen aus dem Hause der Eltern abholt und in's Wirtshaus führt. Dafür hat er dann das Recht, die Geliebte seines Kameraden zu den ersten zwei Tänzen für sich zu behalten. Hernach kommt der eigentliche Liebhaber und nimmt ihm ganz bescheiden das Mädchen ab. An dem darauffolgenden Sonntage, dem sogenannten »Funkensonntage«, geht dieser Kamerad zugleich mit dem Liebhaber in's Haus des Mädchens, und Beide holen den besonders dazu gebackenen Funkenring ab; der ist sehr groß und oft armsdick.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 1.. 82. [Im Allgäu ist es Sitte, daß am Fastnachtstanz]. 82. [Im Allgäu ist es Sitte, daß am Fastnachtstanz]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0967-0